Rüffel leben länger

Ein unvorteilhaftes Urteil des Bundesarbeitgerichtes (2 AZR 782/11) für alle, die vom Arbeitgeber mal eine Abmahnung kassiert haben:

Anders als oft angenommen verfallen solche Rügen in der Personalakte nicht „automatisch“ nach einer bestimmten Zeit. „Hängt alles vom Einzelfall ab“, beschied das Gericht. Nur bei Rüffeln, die für den weiteren  Job völlig bedeutungslos sind, kann der Mitarbeiter tatsächlich irgendwann die Streichung verlangen. Über den Rest bestimmt der Chef.

(02|2013) Bundesarbeitsgericht