Rote Karte wegen Fussball-Quickie am Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz wird gearbeitet – da verstehen Unternehmen wenig Spaß. Dass auch für 30 Sekunden keine Ausnahmen gemacht werden müssen, hat nun das Arbeitsgericht Köln entschieden.

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In dem verhandelten Fall war ein Mitarbeiter eines Automobilzulieferers erwischt worden, wie er zusammen mit einem Kollegen ein Fußballspiel auf dem Dienstrechner schaute. Es waren zwar nur 30 Sekunden, aber dem Unternehmen reichte das für eine Abmahnung. Dagegen wehrte sich der Mitarbeiter und wollte die Abmahnung aus seiner Personalakte entfernen lassen. Das Kölner Arbeitsgericht erklärte die Abmahnung dagegen für rechtens (AG Köln, Az. 20 Ca 7940/16). Die Begründung der Richter zum Urteil: Egal, wie lang der Mitarbeiter abgelenkt war, in jedem Fall hat er in dieser Zeit nicht die Arbeitsleistung erbracht, für die er eigentlich in seinem Job bezahlt wurde.

Quelle:Anwalt.de