Prüfer mit Aufsichtsratsmandat

Mit Norbert Winkeljohann (PwC) und Rolf Nonnenmacher (KPMG) ziehen zwei ehemalige Big-Four-Deutschlandchefs in Aufsichtsräte ein. Capital-Kolumnist Bernd Ziesemer fürchtet Interessenskonflikte.

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Aufsichtsräte müssen die Unternehmen kontrollieren – und das Aktiengesetz schreibt vor, dass diesem Gremium mindestens ein Finanzexperte angehören muss. Die Konzerne verfallen neuerdings auf die Idee, bekannte Wirtschaftsprüfer aus der Liga der Big Four aufzunehmen, schreibt Capital-Kolumnist Bernd Ziesemer.

PwC-Chef Norbert Winkeljohann zieht in den Aufsichtsrat von Bayer und der Deutschen Bank ein. Der langjährige KPMG-Chef Rolf Nonnenmacher kontrolliert Continental, Covestro und Pro7 Sat1 und leitet die Regierungskommission Corporate Governance. Ziesemer fürchtet aber gerade bei den Wirtschaftsprüfern Interessenskonflikte. Erstens beziehen sie von ihrem alten Arbeitgeber, der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften, noch eine Pension und haben schon deshalb ein materielles Interesse daran, dass deren Geschäfte mit den Konzernen gut laufen. Und die Firmen, in denen sie im Aufsichtsrat sitzen, beauftragen natürlich PwC bzw. KPMG mit Prüf- oder Beratungsaufgaben.

Außerdem droht noch ein anderer Interessenskonflikt. Aufsichtsräte müssen sehr oft Verfehlungen von Vorständen bis weit in die Vergangenheit zurückverfolgen, schreibt Ziesemer. Darunter fällt auch die Frage, ob frühere Testate korrekt und vollständig waren und sie sind verpflichtet, bei Verfehlungen Schadenersatz zu fordern. Das könnte auch bedeuten, dass sie im Zweifel gegen die eigenen Prüfunternehmen vorgehen müssten.

Als Schuldigen für diese Situation hat Ziesemer die Politik ausgemacht. Früher musste mindestens ein Aufsichtsratsmitglied unabhängig sein. Aber diese Bestimmung fiel Mitte 2016.

Quelle: Capital