Neues Elterngeld Plus lässt sich strecken

Die Bundesregierung hat das neue Elterngeldgesetz auf den Weg gebracht. Im September soll das Ganze im Bundesrat besprochen werden und ab 2015 in Kraft treten. Vorgesehen ist: An der Gesamthöhe des Elterngeldes ändert sich grundsätzlich nichts (einkommensabhängig zwischen 300 und 1.800 Euro x 12 oder 14, falls der Vater mit aussetzt).

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Neu ist aber, dass junge Eltern den Bezugszeitraum strecken können: Wer nach der Geburt in Teilzeit wieder arbeitet, kann statt bisher 12 bzw. 14 Monate, künftig 24 bzw. 28 Monate Elternzeit bekommen. Jobben beide Eltern zeitgleich für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche, erhalten beide vier zusätzliche Monate Elternzeit. Darüber hinaus sieht das neue Gesetz mehr Flexibilitäten bei Eltern mit älteren Kindern und Zuschläge bei Mehrlingsgeburten vor.

Quelle: Der Arbeitsrechtsberater