Nach der Lehre Studium absetzen

Studierende, die vor ihrer Zeit an der Uni eine Lehre gemacht haben, können die Kosten fürs Studium – Gebühren, Wohnen, Lebensunterhalt etc. – nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. VI R 14/07) nun komplett als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Das Etikett "Werbungskosten" bedeutet auch, dass die Ausgaben nun als Verlust auf Folgejahre übertragen werden können und einem bei Jobantritt deutliche Steuererersparnisse bescheren. Bislang akzeptierten die Finanzämter die Kosten nur als Sonderausgaben. Damit waren sie auf 4.000 Euro pro Jahr beschränkt und nicht übertragbar. 

Quelle: Bund der Steuerzahler

Steuern