Mündlicher Job zählt nicht

Ein wichtiges Urteil für Hochschulabsolventen auf Jobsuche: Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 8 SA 51/13) hat entschieden, dass mündliche Zusagen auf einen sicheren Arbeitsplatz nicht rechtsverbindlich sind.

Bildnachweis: contrastwerkstatt / fotolia

Solange kein Vertrag von beiden Seiten unterschrieben ist, kann man sich eine Jobzusage in die Haare schmieren.

Quelle: Justiz Rheinland-Pfalz