Mitschneiden kann den Job kosten

Auch wenn es einen vor brenzligen Terminen in den Fingern juckt: Wer ein Personalgespräch heimlich aufzeichnet, riskiert den Arbeitsplatz. Darauf macht das Anwaltsportal anwalt.de aufmerksam.

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Ein Arbeitnehmer, der zum Beispiel das Jahresgespräch oder die Gehaltsverhandlung mit dem Chef heimlich per Smartphone aufnimmt, kann gleich in zweierlei Hinsicht Probleme bekommen. So verstößt er damit gegen § 201 des Strafgesetzbuches, der einem bis zu drei Jahren Haft für das unbefugte Aufnehmen nicht öffentlich gesprochener Worte androht. Zugleich kann es den Job kosten, denn solche Mitschnitte ruinieren das Vertrauensverhältnis zwischen Mitarbeiter und Unternehmen. Mit diesem Argument könnte der Arbeitgeber kündigen.

Sinnvoll ist das heimliche Mitschneiden ohnehin nicht. Als Beweismittel zum Beispiel in einem Arbeitsgerichtsprozess werden sie nicht zugelassen. Will man als Arbeitnehmer den Inhalt eines Personalgesprächs „gefahrlos“ festhalten, dann müssen es – sollte der Chef eine Tonaufnahme ablehnen – schon schriftliche Notizen sein – oder ein Zeuge wie etwa der Betriebsrat.

Quelle:Anwalt.de