Minus allein ist kein Kündigungsgrund

7. September 2009 - Spricht ein Arbeitgeber seinen Angestellten die betriebsbedingte Kündigung aus und begründet dies schlicht mit massiven Auftragseinbrüchen, so ist das nach einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz kein ausreichendes Argument (Az 9 Sa 35/09).

Das Unternehmen muss schon genau nachweisen, warum aus dem Auftragsmangel ein Überhang an Mitarbeitern resultiert und warum es gerade den Gekündigten treffen muss. In dem verhandelten Fall hatte eine Firma zwar mit deutlichen Auftragsrückgängen zu kämpfen. Der gekündigte Mitarbeiter hatte aber noch genausoviel Arbeit zu erledigen wie zuvor.

Quelle: Haufe Recht

Kündigungsschutz