Mehr Schutz für Whistleblower

Whistleblower-Richtlinie: Diesen Schutz sollen Arbeitnehmer bekommen

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Rechtsverstöße in Unternehmen oder Organisationen fallen nicht selten als erstes den Angestellten auf. Aus Angst vor einer Kündigung oder Abmahnung trauen sich viele nicht, den Betrug zu melden. Das soll die Whistleblower-Richtlinie ändern. Deutschland hat nun einen Gesetzesentwurf dazu vorgelegt – und geht über das hinaus, was schon jetzt EU-weit gilt.

Gammelfleisch, Abgasaffäre oder Betrug bei Corona-Hilfen – viele derartige Rechtsverstöße von Unternehmen kamen ans Licht, weil einzelne Personen Hinweise darauf weitergegeben oder öffentlich gemacht hatten. Wer dies wagt und als sogenannter Whistleblower bzw. Hinweisgeber agiert, setzt aber nicht selten seinen Job aufs Spiel oder geht zumindest die Gefahr ein, berufliche Nachteile zu spüren.

Um Menschen vor solchen Nachteilen zu schützen, hat der Europäische Gesetzgeber die Whistleblower-Richtlinie geschaffen. Bis 17. Dezember 2021 hatten die EU-Mitgliedsstaaten Zeit, die Richtlinie in nationale Gesetze zu bringen. Deutschland hat dies nicht getan. Eine 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben ist der Bundesregierung zu wenig. Im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP die "rechtssichere und praktikable Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie" festgelegt. Eine nationale Fassung liegt allerdings erst seit Mitte April 2022 als Gesetzesvorschlag des Bundesjustizministeriums vor. Sie soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Hinweisgeber sind dennoch schon jetzt geschützt.

"Wenn ein Unternehmen kein Hinweisgebersystem einrichtet, muss es schlimmstenfalls damit rechnen, ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro zu zahlen", berichtet Chris Rücker über die Vorgaben im deutschen Gesetzesentwurf. Aber das ist noch nicht alles. Denn noch höhere Bußgelder dann, wenn ein Unternehmen Repressalien ergreift, die Hinweisabgabe oder die darauf folgende Kommunikation verhindert oder die Vertraulichkeit missachtet. "Dann können bis zu 100.000 Euro an Strafzahlungen fällig werden", erklärt Rücker.

Quelle: Deutsche HandwerkszeitungBundesministerium für JusitizHaufe.de