Lustig telefonieren

Wer von seinem Unternehmen zum Arbeiten für länger als eine Woche ins Ausland geschickt wird, kann die Telefon- und Internetkosten, die er in dieser Zeit produziert, um sein Leben zu organisieren und Kontakt zu den Lieben daheim zu halten, als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

as hat jetzt der Bundesfinanzhof bestimmt (VI R 50/10).  Bislang hatten die Finanzämter das als Privatvergnügen und somit als nicht absetzbar gewertet.

(02|2013) Bundesfinanzhof