Lehrer müssen mitfeiern

Klassenfahrten sind für Lehrer selten ein großer Genuss: Sie müssen ständig die Augen offen halten, dass den Schülern nichts passiert, während diese über alle Stränge schlagen.

Bildnachweis: pixabay

Und wenn doch etwas passiert, ist das Geschrei von allen Seiten groß und niemand will dafür gerade stehen. Immerhin hatte jetzt das Verwaltungsgericht Stuttgart ein Einsehen und zeigte sich mit einem Urteil sehr praxisnah (Az. 1 K 173/13). In dem Fall hatte eine Lehrerin auf einer Klassenfahrt  mit Schülern ein Bierzelt besucht, war – wie alle anderen – auf eine Bierbank gestiegen, gestürzt und hatte sich schwer am Rücken verletzt. Das Gericht wertete den Unfall nun tatsächlich als Dienstunfall. Mit der Folge, dass die Frau nicht auf Behandlungskosten und Verdienstausfall sitzenblieb. Die Argumentation der Richter: Wenn ein Bierzeltbesuch auf dem Programm steht, müssen Lehrer als Begleit- und Aufsichtspersonen mit rein. Und wenn es dort Usus ist, dass alle auf den Bänken feiern, wäre es sehr lebensfern, die Lehrer zum Sitzenbleiben zu verdonnern. 

Quelle: Juraforum.de