Lange Fahrt in die Pause versichert

12. Januar 2010 - Auch wer in der Mittagspause sehr lange Wege zum Essen zurücklegt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Ein Arbeitnehmer war auf dem Weg zum heimatlichen Mittagessen verunglückt. Die Berufsgenossenschaft wollte den Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkennen und zahlen, weil ihm nur wenige Minuten Zeit zum Essen geblieben wären. Macht nichts, urteilte das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Az. L 2 U 105/09). Solange das Essen nicht völlig in den Hintergrund tritt, ist auch eine lange Anreise zum Happen versichert.

Quelle: dpa

Unfallversicherung