Keine Knebelmiete für Studenten

2. November 2009 - Zeitmietverträge, die die Kündigung einer Wohnung gleich für mehrere Jahre ausschließen, sind für die "normale" Bevölkerung zwar vertretbar, einem Studenten aber nicht zuzumuten.

Das befand jetzt der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 307/08). Während bei Normalos die Knebelung bis vier Jahre geduldet wird, fanden die Richter schon eine Zwei-Jahres-Frist für einen Studenten zu viel. Ihr Tenor: Gerade Studierende müssten flexibel und mobil sein können, deshalb seien solche Fristen zu lang und damit unwirksam.

Quelle: Mainpost

Zeitmietverträge