Jobkündigung nach Kirchenaustritt nicht rechtens

Aufatmen bei allen, die bei einer kirchlichen Einrichtung arbeiten und dennoch überlegen, ihre Konfession aufzugeben. Nach einem aktuellen Urteil müssen sie in der Regel nicht fürchten, dadurch gleich ihren Job zu verlieren.

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In dem verhandelten Fall vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Az. 4 Sa 27/20) ging es um den Koch in einer kirchlichen Kita. Nach fast 30 Jahren im Job war er aus der Kirche ausgetreten und hatte prompt eine fristlose Kündigung seines Arbeitgebers auf dem Tisch. Die Begründung: Der Mitarbeiter habe durch den Austritt gegen seine Loyalitätspflichten gegenüber seinem Arbeitgeber verstoßen. Schließlich präge der christliche Grundgedanke auch den Job in der Kita. Dass der Mitarbeiter lediglich bei der Getränkeausgabe Kontakt zu den Kindern hatte und auch die pädagogischen Kollegen kaum traf, zählte für die Kirche nicht.

Für die Kirche arbeiten ist auch ohne Zugehörigkeit okay

So geht's nicht, urteilten die LAG-Richter und erklärten die Kündigung für unwirksam. Die Erwartung, dass der Mitarbeiter Mitglied in der Kirche bleibe, sei keine wesentliche und berechtigte Anforderung an die persönliche Eignung des Mitarbeiters, stellt ein Beitrag im Arbeitsrechtsberater fest.

Jobguide-Einschätzung: Dieses Urteil gibt vielen Mitarbeitern kirchlicher Unternehmen mehr persönlichen Freiraum, allerdings gelten für kirchliche Arbeitgeber weiterhin gewisse Sonderregeln, unter anderem auch mit Blick auf die Kirchenzugehörigkeit. Ob das Urteil beim Austritt einer Kita-Leiterin oder einem Mitglied des pädagogischen Personals genauso ausgefallen wäre, ist fraglich. Möglicherweise wäre das Unternehmen dann mit seiner Argumentation und dem Ruf nach einer Loyalitätsbekundung sogar durchgekommen, auch wenn es bereits anderslautende Urteile gibt (siehe weiterführende Links unten).

Quelle: Arbeitsrechtsberater, Juris