Finanzieller Dämpfer für Eltern beim Elterngeld Plus

Eigentlich soll das Elterngeld Plus jungen Eltern ermöglichen, gemeinsam für den Nachwuchs zu pausieren und dafür schneller wieder in Teilzeit anfangen zu können. Diese Hilfestellung gerät nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts aber nun etwas ins Wanken.

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In dem verhandelten Fall ging es um eine junge Mutter, die nach der Geburt ihres Kindes zügig wieder in Teilzeit in den Job zurückgekehrt war und dafür Elterngeld Plus beantragt hatte. Nach einigen Monaten im Job erkrankte sie, so dass sie nicht weiterarbeiten konnte. Aus dem Teilzeitgehalt wurde Krankengeld. Und dieses wurde ihr in vollem Umfang auf das Elterngeld Plus angerechnet. Von Elterngeldseite erhielt sie so nur noch das Mindestelterngeld von 150 Euro pro Monat.

Unpraktisch: Krankengeld kürzt Elterngeld
Das Bundessozialgericht bestätigte nun das Vorgehen der Sozialbehörden (Az. B 10 EG 3/20). Krankengeld werde auf das Elterngeld Plus in gleicher Weise angerechnet wie auf das Basiselterngeld. Etwas anderes sehe das Bundeselterngeld- und Elternteilzeitgesetz nicht vor.

Jobguide-Einschätzung: Auch wenn bei der Anrechnung von Krankengeld nicht zwischen den Elterngeld-Arten – normal versus plus – unterschieden wird, kann ein Krankheitsfall Eltern härter – weil länger – treffen. Elterngeld Plus ist ja darauf angelegt, dass es länger gezahlt wird und dafür niedriger ausfällt. Frischgebackene Eltern sollten bei der Planung ihrer Auszeiten zumindest mal durchkalkulieren, wie sich die Krankengeld-Konstellation bei ihnen finanziell auswirken würde.

 

Quelle: Bundessozialgericht