Fahrtenbuch gleich richtig machen

Arbeitnehmer, die ein Fahrtenbuch führen, um die dienstlichen und privaten Wege mit ihrem Firmenwagen für die Steuer zu dokumentieren, müssen die Aufstellung gleich richtig und komplett vornehmen.

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Spätere Ergänzungen und Vervollständigungen sind nicht erlaubt, hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az. VI R 3/12.

(04|2013) Quelle: Haufe

Fahrtenbuch