Dr. Pfusch: Dr. futsch?

7. September 2009 - Während die Staatsanwaltschaften noch fleißig an den Unis recherchieren, welche Professoren Geld dafür genommen haben, minderqualifizierte Kandidaten zum Doktor geführt zu haben, stellt sich allen Promovierten, die die Hilfe von Promotionsberatern in Anspruch genommen haben, die Frage: Muss ich dafür mit Knast rechnen?

Aller Voraussicht nach nicht, analysiert Spiegel Online. Denn per Gesetz sei "nur" die Bestechung der Profs strafbar. Solange der Doktorand daran nicht beteiligt war, droht kein Knast. Ob die Unis die erschlichenen Titel streichen dürfen, müssen die Gerichte entscheiden. Die Uni Hannover hatte neun "herbei geschmierte" Titel aberkannt. Die betroffenen Juristen klagen nun dagegen. Die Uni muss jetzt nachweisen, dass die Kandidaten von der Bestechung wussten. In den meisten Promotionsordnungen sei, schreibt Spiegel online, nicht klar festgelegt, welche und wie viel Hilfe ein Doktorand von dritter Seite in Anspruch nehmen darf. Deshalb trügen die Unis eine gewisse Mitschuld bei einer sehr freien Auslegung.   

Quelle: Spiegel online

Bestechung