Dienstwagen war gestern: So kriegt man ein Dienstrad

Bei vielen jungen Berufstätigen ist der Dienstwagen ein bisschen out. Dagegen würde sich so mancher gerne vom Chef ein Dienstfahrrad sponsern lassen. Wie das geht und was es bringt.

Pexels

Ein Beitrag auf ingenieur.de hat zusammengestellt, was man rund ums Jobrad wissen muss. Denn für viele Arbeitnehmer kann das Dienstfahrrad anstelle vom Firmenwagen oder als Ersatz für die Gehaltserhöhung durchaus lohnend sein, denn es wird unter anderem steuerlich gefördert.

Grundsätzlich, so stellt der Beitrag fest, werden viele Zweiräder – ob mit oder ohne Motor – als Jobrad vom Finanzamt anerkannt, vom einfachen Hollandrad übers Carbon-Rennrad bis zum E-Bike. Die Ausnahme: Schnelle E-Bikes, sogenannte S-Pedelecs, die bis 45 km/h fahren, sind Kraftfahrzeuge und gelten vor dem Fiskus deshalb als Dienstwagen und nicht mehr als Jobrad.

Das Unternehmen beteiligt sich an den Kosten fürs Rad
Vom Procedere her funktioniert der Deal mit dem Chef so: Die Firma überlässt – analog zum Firmenwagen – dem Mitarbeiter per Vertrag das Fahrrad – in der Regel zur dienstlichen wie zur privaten Nutzung. Das Unternehmen kann das Rad entweder kaufen und überlassen oder (für meist 36 Monate) leasen und überlassen. Im Leasingvertrag ist dann meist, so stellt der Beitrag fest, auch eine Vollkaskoversicherung mit drin.

Keine Kaufoption einbauen
Der Beitrag weist ausdrücklich darauf hin, dass der Leasingvertrag nicht mit einer Kaufoption für den Arbeitnehmer ausgestattet sein sollte, damit das Finanzamt nicht später mit Nachzahlungsforderungen in Sachen Steuern und Sozialabgaben anrückt, weil der Mitarbeiter dann möglichweise als wirtschaftlicher Leasingnehmer gewertet wird (was sonst der Arbeitgeber wäre). Um den Deal steuersicher zu machen, muss sich der Arbeitgeber immer in irgendeiner Form finanziell beteiligen.

Das Jobrad als geldwerter Vorteil
Das Jobrad kann auch anstelle von Gehalt „bezahlt“ werden: Anstelle von Barlohn bekommt der Mitarbeiter Teile seines Gehalts eben als Sachlohn in Form des Fahrrads (Leasingrate und Versicherung). Wie beim Firmenwagen wird dann der private Nutzungsanteil als geldwerter Vorteil versteuert und mit Sozialabgeben belegt: mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises. Alternativ kann man, wie beim Dienstwagen auch, die private Nutzung per Fahrtenbuch nachweisen – was recht aufwändig ist und nur lohnt, wenn man wenig privat fährt, rät der Beitrag.

Ein Pluspunkt gegenüber dem Dienstwagen ist, dass bei Diensträdern bis 25 km/h der tägliche Arbeitsweg nicht auch noch als geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Die 0,03% pro Kilometer entfallen also.

Auswirkungen auf die Sozialabgaben
Vorteilhaft: Weil ja weniger direktes Gehalt fließt, fallen dort weniger Steuern und Sozialabgaben für den Mitarbeiter und fürs Unternehmen an. Und: der Strom fürs Laden des E-Bike wird nicht als Gehaltsersatz gewertet und ist damit steuerfrei.

Der Nachteil: Weil weniger Sozialabgaben fließen, fehlen diese Einzahlungen bei der Bemessung von Versicherungsleistungen etwa bei Arbeitslosen- und Elterngeld sowie bei der Altersrente.

Billig ablösen kann nach hinten losgehen
Wer das für ihn geleaste Jobrad am Vertragsende zu einem Bruchteil des ursprünglichen Preises übernehmen darf, sollte nochmal nachrechnen. Denn das Finanzamt ist ja nicht blöd und erhebt auf die gesparte Differenz als „Arbeitslohn von dritter Seite“ Steuern. Nach drei Jahren Laufzeit kalkuliert das Finanzamt mit einem Restwert von 40 Prozent des Neupreises, wer das Rad dann aber für 10 Prozent Restwerts übernimmt, muss auf die Differenz von 30 Prozent Steuern zahlen, in der Regel pauschal 30 Prozent, rechnet ingenieur.de vor.  Erste Leasinganbieter haben darauf aber wohl schon reagiert und bieten Alternativen.

 

Quelle: ingenieur.de