Datenschutz-Grundverordnung bringt Bewerbern mehr Rechte

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung. Darin wird für viele Lebensbereiche der Umgang mit Kundendaten neu geregelt und verschärft. Auch im Bewerbungsprozess ändert sich einiges, stellt ein Beitrag auf karriere.de fest.

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Die neuen Regeln sollen die EU-Bürger vor dem Missbrauch ihrer Daten und vor ungewollter Vorratsspeicherung schützen, schreibt karriere.de. Und damit Menschen aktiv unter Kontrolle haben können, welche Infos über sie genutzt werden.

Im Interview erklärt die Datenschutzkoordinatorin einer Personalberatung, was sich konkret für Bewerber und Unternehmen aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung ergibt.

Danach haben Jobsuchende beim Bewerben nun jederzeit das Recht, zu wissen, welche Informationen die beteiligten Parteien – Unternehmen, Headhunter, Personalberater – über sie vorliegen haben, wofür die Daten verwendet und wie lange sie gespeichert werden. Das ist zum Beispiel dann wichtig, wenn über Kandidaten Profile angelegt werden oder wenn ohne ihr Wissen Daten über sie aus sozialen oder beruflichen Netzwerken gesaugt werden. Bewerber müssen zudem bestimmen dürfen, wie lange zum Beispiel ihre Bewerbungsunterlagen beim Unternehmen aktiv oder passiv gespeichert bleiben. Darüber hinaus gilt auch ein Recht auf Richtigstellung: Wenn etwa aus fehlerhaften Daten ein Profil über jemanden erstellt wird, hat er durch die neue Grundverordnung die Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen.

In der Praxis wird das neue Datenschutzrecht von den Unternehmen wohl so umgesetzt werden, dass sie die Bewerber im Vorfeld über Art und Umfang der Datenspeicherung informieren und sich das Okay geben lassen.

Quelle:Karriere.de