Dankeschön ist keine Pflicht

Auch wenn es in einem Zeugnis üblich ist, dass sich der Arbeitgeber beim Mitarbeiter für seinen Einsatz bedankt, kann dieser nicht auf eine solche Schlussformel bestehen.

Das entschied das Bundesarbeitsgericht (Az. 9 AZR 227/11). Der Dank geht über das hinaus, was ein Unternehmen in ein Zeugnis hineinschreiben muss.

Quelle: Bundesarbeitsgericht