Big Four drängen weiter ins Consultinggeschäft vor

Die Rotationspflicht der Wirtschaftsprüfer eröffnet beste Marktchancen für die Big Four in der Strategieberatung. Was einst als Instrument zur Machtkappung gedacht war, beschert den Großen die Eintrittskarte in das Beratungsgeschäft, schreibt das Handelsblatt.

Die Idee, mit einer neuen europäischen Regelung die Marktmacht der Big Four der Wirtschaftsprüfung – Deloitte, EY, KPMG und PwC – zu brechen, verkehrt sich ins Gegenteil. Denn die vorgeschriebene externe Rotationspflicht der Unternehmen in der Wahl ihrer Wirtschaftsprüfer führt eher dazu, dass die Big Four ihre Macht ausdehnen. So kommt eine Studie des IDW zu dem Schluss, dass gerade MDAX- und SDAX-Unternehmen von mittelständischen Prüfern zu den Big Four wechseln als umgekehrt. Aktuell prüfen die vier Branchenriesen schon 90 Prozent der 160 DAX-, MDAX- und SDAX-Unternehmen.

Mehr noch: Mit ihrem Prüfungsmandat erhalten die Großen den Zutritt in die Vorstandsetagen – und können so ungehindert Werbung für ihre Beratungskompetenz machen. Noch geben sich die großen Beratungshäuser wie McKinsey oder The Boston Consulting Group (BCG) gelassen. Aber schon heute erzielen KPMG oder PwC mehr als 400 Millionen Euro Umsatz nur mit der Beratung. Es sei nur eine Frage der Zeit, bis sie McKinsey oder BCG eingeholt hätten, kommentiert das Handelsblatt. PwC-Chef Norbert Winkeljohann will mit der Expansion des Beratungsgeschäfts den Erwartungen der Mandanten entsprechen.

Gleichzeitig beschreibt das Handelsblatt die künftige Rolle der Prüfungsunternehmen unter dem Marktdruck der Big Four und zitiert eine IDW-Studie. Kleine Prüfer könnten sich demnach im „Modell Lebensberater“ wie ein Hausarzt mit starker regionaler Verankerung agieren oder profilieren sich als Spezialist. Mittelgroße Prüfungen könnten sich ebenfalls als Hausarzt oder Spezialist etablieren – als „kompetente Spezialisten“ ohne in Konkurrenz zu den Big Four zu treten. Die Big Four sieht die Studie als Alleskönner, die sich als „globale Allrounder“, „prüfender Berater“ oder gleich als „Premium-Berater“ aufstellen.

Quellen: Handelsblatt, 02. Juni 2015, Printausgabe Seite 14
             Handelsblatt, 02. Juni 2015, Printausgabe Seite 15