Benachteiligung bei Jobvergabe bringt Schadenersatz

Seit 2006 gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Diskriminierungen bei der Jobvergabe verhindern soll. Sind Bewerber tatsächlich bei der Stellenbesetzung ungleich behandelt worden, haben sie einen Anspruch auf Schadenersatz. Jetzt gibt es erste Urteile für benachteiligte Bewerber.

So hatte ein 52-jähriger Jurist erfolgreich wegen Altersdiskriminierung vor dem Bundesarbeitsgericht (8 AZR 530/09) geklagt und erhält jetzt ein Monatsgehalt als Entschädigung, weil der Job an eine 33-Jährige ging.

Hintergrund: Im vorliegenden Fall suchte ein Unternehmen "zunächst auf ein Jahr befristet eine(n) junge(n) engagierte(n) Volljuristin/Volljuristen" per Anzeige, um seine Rechtsabteilung aufzustocken. Das Gericht sah als erwiesen an, dass das Wort "jung" ein Indiz dafür war, dass das Unternehmen den Kläger wegen seines Alters nicht eingestellt hatte. (6. Oktober 2010)

Quelle: Bundesarbeitsgericht


Gleichbehandlungsgesetz