Auspacken will gelernt sein

3. März 2008 - "Der ist doch so gut wie tot", stellte vor Kurzem ein Privatbanker lakonisch fest, als es um die Steueraffäre ging und den Informanten aus der Bank in Liechtenstein, der das Ganze ins Rollen gebracht hat. "Auf den CDs waren angeblich auch ausländische Namen. Wenn die russische Mafia den Typen in die Finger kriegt, dann kann er gar nicht tief genug untertauchen." Egal, ob es dem CD-Verkäufer um Gerechtigkeit ging oder ein paar schnelle Millionen: Whistleblower, also Personen, die Missstände und Betrügereien in ihrem Unternehmen aufdecken, gehen ein hohes persönliches Risiko ein. Wer sich an Behörden oder die Öffenlichkeit wendet, steht rechtlich ziemlich alleine da, stellt die FAZ fest. Geheimnisverrat verträgt sich mit keinem Arbeitsvertrag. Und Arbeitsgerichte vergeben auch keinen Gutmenschen-Bonus. Einerseits ist ein Mitarbeiter zwar verpflichtet, seinem Arbeitgeber Rechts-Verstöße anzuzeigen. Doch sowas wird im wahren Leben von Chefs, Kollegen und der Geschäftsleitung bisweilen gar nicht gut aufgenommen. Nur wenige Unternehmen leisten sich, so die FAZ, eine "Integrity Hotline", bei der Informanten anonym bleiben können. Hilfreiche Tipps, wie man so eine vertrackte Situation anpackt, ohne gleich den Job zu verlieren, gibt das Whistleblower-Netzwerk (www.whistleblower-net.de).

Quellen: Frankfurter Allgemeine Zeitung, N24.de