Auslandseinsätze nur mit Entsendungsvertrag

Wer im Ausland arbeitet, sollte immer im Blick haben, welches Arbeitsrecht für ihn gilt. Wer beispielsweise als Mitarbeiter eines britischen Unternehmens in Deutschland nach England geschickt wird, kann dort plötzlich fristlos und ohne Abfindung gekündigt werden.

Nur mit einem entsprechenden Entsendungsvertrag lasse sich die Kündigung nach britischem Recht vermeiden, sagte Arbeitsrechtler Hans-Peter Löw der WirtschaftsWoche.

Grundlage dafür ist ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das noch einmal klarstellt, dass sich kein Unternehmen aussuchen kann, welches Landesrecht gilt. Das nationale Recht des Arbeitslandes gilt, es sei denn, der ins Ausland geschickte Mitarbeiter hat einen Entsendungsvertrag. Arbeiten Manager gleich in mehreren Ländern, gilt immer das Recht des Landes, wo sie die meiste Zeit verbringen. (3. Mai 2011)

Quelle: WirtschaftsWoche

Landesrecht