Auslandsbafög neu

Der Europäische Gerichtshof erwartet von Deutschland weniger strikte Regeln in Sachen Auslandsbafög. Bislang mussten Studenten einen Wohnsitz hierzulande nachweisen, um im Ausland gefördert zu werden.

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Das wurde als Nachweis gewertet, dass der Student in Deutschland integriert ist. Diese Auslegung fand der EuGH kleinlich und plädiert für  eine Gesamtbewertung der Umstände.

Quelle: UniSpiegel