Aus Homeoffice-Recht wird Homeoffice-Pflicht

Nach dem jüngst verabschiedeten Infektionsschutzgesetz müssen Arbeitnehmer jetzt vom Homeoffice aus arbeiten – sofern nicht gewichtige persönliche Gründe dagegen sprechen.

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Angesichts der diversen Corona-Infektionswellen hatte der Bundestag vor einigen Monaten Unternehmen per SARS-CoV-22-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, Mitarbeitern Homeoffice zu ermöglichen, dort wo das betrieblich möglich war. Ausnahmen galten zum Beispiel, wenn die heimische Technik nicht ausreichte oder die nötigen Arbeitsmittel daheim nicht zur Verfügung gestellt werden konnten. Diese Vorschrift zum Homeoffice-Angebot, so stellt Haufe Personal in einem Beitrag fest, gilt aktuell bis zum 30. Juni 2021 – und war bislang ein reines Angebot an die Mitarbeiter, welches sie nicht annehmen mussten.

Aus dem reinen Angebot wird eine Pflicht

Am 21. April nun hat der Bundestag diese Regelung aus der Arbeitsschutzverordnung gestrichen und ins Infektionsschutzgesetz aufgenommen – verbunden mit dem Zusatz, dass die Beschäftigten dieses Angebot annehmen müssen, sofern von ihrer Seite aus nichts Gravierendes dagegen spricht, schreibt Haufe.

Ausnahmen weichen Home Office-Pflicht auf

Grundsätzlich müssen also die Arbeitnehmer zurzeit von zuhause arbeiten. Ausnahmen gelten, so stellt das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) fest, wenn etwa die technische Ausstattung daheim nicht ausreichend ist, wenn der Arbeitsbereich dort zu klein ist oder sich etwa wegen ständiger Störungen nicht sinnvoll arbeiten lässt. Laut RND sind auch keine Sanktionen vorgesehen, wenn sich Arbeitnehmer – aus welchen Gründen auch immer – gegen das Arbeiten im Homeoffice entscheiden und weiter an ihrem Arbeitsplatz im Unternehmen erscheinen.

 

Quelle: Haufe Personal;  Redaktionsnetzwerk Deutschland