Arbeitnehmer müssen Überstunden nachweisen

Arbeitnehmer, deren Chefs laut Vertrag Überstunden zahlen müssen, sollten ihre Mehrarbeit gut dokumentieren. Die Richter am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden nämlich kürzlich, dass der Mitarbeiter seine Piepen im Streitfall nur bekommt, wenn er seinen Diensteinsatz nach Feierabend belegen kann (AZ. 7 Sa 622/10).

Konkrekt verlangten die Richter, dass der Arbeitnehmer darlegt, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er Überstunden geleistet hat und was er konkret getan hat.

Jobguide-Tipp: Wer regelmäßig Überstunden macht, sollte Zeit und Inhalt zum Beispiel in einer Excel-Tabelle festhalten. Arbeitsergebnisse, Aussagen von Kollegen, mit denen er zusammengearbeitet hat, oder Uhrzeiten von Mails oder Telefonaten eignen sich auch als Beleg. (29.09.2011) Quelle: Haufe, Handelsblatt