Zeugnistext ist fix

7. September 2009 - Wer sich bei einem Jobwechsel mit seinem Ex-Arbeitgeber einmal auf einen Zeugnistext geeinigt hat, muss sich nachträglich keine Änderungen bieten lassen, solange es nicht um die Korrektur wirklich grober Unrichtigkeiten geht.

Das entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg (Az. 7 Sa 641/08). Ein Unternehmen wollte im Nachhinein ein "Ihr Verhalten ... war jederzeit einwandfrei" aus dem Zeugnis streichen, weil der Mitarbeiter doch nicht so gut gewesen sei und man nachfolgende Arbeitgeber nicht in die Irre führen wolle. So gefährlich, dass sie einer Änderung bedürfe, fanden die Richter die Formulierung allerdings dann doch nicht.

Quelle: Handelsblatt

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