Wer zahlt die Reisekosten beim Bewerbungsgespräch?

Eine Einladung zum Vorstellungsgespräch ist eine feine Sache. Wären da nur nicht immer die Kosten für die Anreise. Denn gerade Jobsuchende haben ja oft wenig Geld. Ein Arbeitsrechtler erklärt in einem ZEIT-Beitrag, wer einem welche Bewerbungskosten erstattet.

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Ein Zugticket hier, eine Übernachtung da. Wer sich quer durch die Republik um einen Job bewirbt, muss mitunter ordentlich Geld investieren, um zu seinen Vorstellungsgesprächen zu kommen. Zum Glück müssen Bewerber ihre Reisekosten und ihre Bewerbungskosten insgesamt nicht komplett alleine tragen, erläutert Arbeitsrechtler Ulf Weigelt in der ZEIT. Wer zum Beispiel arbeitslos gemeldet ist, kann von der Agentur für Arbeit eine Pauschale für seine Bewerbungen bekommen. So kann das Amt für das Erstellen und Verschicken von Bewerbungsunterlagen bis zu 260 Euro pro Jahr oder fünf Euro pro Bewerbung lockermachen. Kosten, die darüber hinausgehen, kann der Jobsuchende später in seiner Steuererklärung steuermindernd als Werbungskosten ansetzen – immerhin.

Zugtickets & Co übernehmen üblicherweise die Unternehmen, bei denen man sich vorstellt. Eine Kostenerstattung kommt aber nur in Frage, wenn die Firma ausdrücklich zum Bewerbungsgespräch eingeladen hat. Viele Unternehmen geben schon im Anschreiben an, welche Kosten sie tragen, zum Beispiel Zugtickets 2. Klasse. Als Bewerber sollte man sich daran halten oder zumindest nachfragen, wenn man höhere Kosten etwa durch eine Übernachtung produzieren muss. Ausgaben, die man nicht erstattet bekommt, lassen sich auch wieder von der Steuer absetzen.

Quelle:Zeit