Was verdienst’n du?

Wer zur Gehaltsverhandlung mit dem Chef loszieht, wüsste im Vorfeld schon mal gerne, was die Kollegen so verdienen. Doch darüber spricht man hierzulande eher selten. Viele Unternehmen untersagen es ihren Mitarbeitern sogar, intern über ihr Einkommen zu reden. Aber dürfen die das überhaupt verbieten?

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Dürfen sie nicht, stellt ein Beitrag im Onlinemagazin tn3 fest und verweist auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 2 Sa 237/09). Die Richter erklärten entsprechende Passagen im Arbeitsvertrag für unwirksam. Kollegen dürfen also in aller Regel mit den Kollegen über ihr Gehalt sprechen. Die Begründung des Gerichts: Damit Arbeitnehmer überhaupt herausbekommen könnten, ob ihr Unternehmen sich an den Gleichbehandlungsgrundsatz hält, müssten sie mit den Kollegen über die Finanzen reden dürfen. Ansonsten hätten sie nie eine Chance nachweisen, dass einzelne Mitarbeiter oder ganze Mitarbeitergruppen besser oder schlechter verdienen.

Allerdings hat die freie Rede übers Geld auch Grenzen, betont der t3n-Beitrag:  Manchmal seien Gehaltsdaten nämlich auch Geschäftsgeheimnisse, die nicht ausgeplaudert werden dürften. Dann nämlich, wenn die Konkurrenz Vorteile aus dem Wissen ziehen könnte, etwa dadurch, dass sie die komplette Gehaltsstruktur des Mitbewerbers kennt oder hochkarätige Fachkräfte mit einem besseren Gegenangebot abwerben könnte.

Verschwiegenheit müssen zudem auch Personaler und Betriebsräte wahren. Was sie in Sachen Gehälter erfahren, unterliegt in der Regel dem Datenschutz und darf nicht rumerzählt werden.

Quelle: t3n