Wann darf der Chef einen versetzen?

Im Ratgeberteil der Zeit wollte ein Leser wissen, ob sein Arbeitgeber ihn so mir nichts, dir nichts in eine andere Filiale versetzen dürfe. Hier die Antwort eines Arbeitsrechtsexperten. 

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In den allermeisten Fällen ist im Arbeitsvertrag geregelt, wo ein Mitarbeiter seine Arbeitsleistung zu erbringen hat. Ist darin genau festgelegt, dass der Mitarbeiter Filiale A zugeteilt ist, muss er der Versetzung in Filiale B nicht folgen. Ist im Arbeitsvertrag dagegen nichts explizit geregelt, greifen, so der Beitrag, manchmal auch Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge oder gesetzliche Vorschriften und lassen auf einen Arbeitsort schließen.

Lässt sich aus alledem kein bestimmter Arbeitsort ableiten, hat das Unternehmen ein Weisungs- oder Direktionsrecht. Bei mehreren Standorten bedeutet das, dass es einen sehr wohl auch in andere Filialen versetzen kann – und zwar egal, wie weit die von der alten Wirkungsstätte entfernt sind.

Viele Unternehmen mit mehreren Standorten sehen ohnehin von vorneherein eine Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag vor, damit sie flexibler bleiben. Wer so eine Klausel im Vertrag stehen hat, muss den Versetzungsplänen der Firma unbedingt folgen, sonst droht die fristlose Kündigung.

Ganz frei kann das Unternehmen aber auch nicht agieren, es muss die soziale Schutzbedürftigkeit seines Mitarbeiters beachten. Ein Familienvater könnte eine Versetzung möglicherweise ohne arbeitsrechtliche Folgen ablehnen, wenn deshalb ein ganzer Stall von schulpflichtigen Kindern umziehen müsste.

Quelle:Zeit