Strom, Internet & Co im Homeoffice: Wer bezahlt das eigentlich?

Ein großer Teil der Arbeitnehmer sitzt seit einigen Wochen im Homeoffice und werkelt von daheim. Manche sind vom Unternehmen mit Technik ausgestattet worden, andere steuern private Geräte bei. Und was ist mit Strom, Telefon etc.?

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Der Deutsche Anwaltverein und Impulse fassen in verschiedenen Beiträgen zusammen, wer welche Kosten fürs Homeoffice in Coronazeiten zu tragen hat und ob man seinen privaten Rechner zur Verfügung stellen muss.

In „normalen“ Zeiten haben Chef und Mitarbeiter meist im Arbeitsvertrag oder in einer zusätzlichen Vereinbarung geregelt, wie sie Kosten und Ausstattung des Homeoffices handhaben wollen. Mal richtet das Unternehmen den Arbeitsplatz ein, mal stellt der Mitarbeiter sein Equipment zur Verfügung und erhält eine monatliche Kostenpauschale.

Weil im Zuge von Corona aber ziemlich viele Mitarbeiter ziemlich schnell ins Homeoffice geschickt wurden, fehlen für die meisten solche Kostenabsprachen. Was gilt also? Der DAV stellt in einem Beitrag fest, dass ein Unternehmen, das mit einem Mitarbeiter Homeoffice „vereinbart“ – egal ob jetzt in der Coronakrise oder in „normalen“ Zeiten – grundsätzlich auch dafür sorgen muss, dass der Kollege tatsächlich von daheim arbeiten kann. Niemand ist verpflichtet, seine eigene private Technik zur Verfügung zu stellen, wenn er das nicht möchte.

Ergo hat die Firma für PC, Laptop, den Zugang zum Firmenportal, Sicherheitstechnik, Arbeitsplatz etc. zu sorgen – und eben auch die zusätzlichen Strom-, Telefon- und Internetkosten oder Ausgaben für Arbeitsmaterial zu übernehmen. An Kosten, die auch ohne Homeoffice entstanden wären, muss sich die Firma aber nicht beteiligen. Darunter fallen zum Beispiel eventuelle Flatrates für Internet und Handy, die der Mitarbeiter ohnehin schon hat. In jedem Fall gilt: Die außerplanmäßigen Kosten muss der Mitarbeiter dem Unternehmen bei Bedarf irgendwie plausibel nachweisen, etwa über Differenzen in der Stromabrechnung etc. Erhöhten Verschleiß zum Beispiel am privaten Drucker nachzuweisen, könnte aber knifflig werden.

Jobguide-Tipp: Wer finanziell nicht ganz knapp dran ist, sollte überlegen, ob er – Recht hin, Recht her – die zusätzlichen Kosten bei seinem Corona-gebeutelten Arbeitgeber tatsächlich eintreiben will. In der Regel fallen zum Beispiel beim Stromverbrauch nur wenige Euro zusätzlich durchs Homeoffice an. Dafür lohnt es sich kaum, den innerbetrieblichen Frieden aufs Spiel zu setzen. Fallen die Kosten dagegen tatsächlich höher aus, sollte man das Gespräch mit dem Chef suchen.

 

Quelle: Anwaltsauskunft, Capital