Konkurrenz ist tabu

Wer seinem Arbeitgeber Kunden wegstibitzt und am Chef vorbei Aufträge für sie erledigt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das hat jetzt noch mal das Hessische Landesarbeitsgericht bestätigt (Az. 16 Sa 593/12).

Per Gesetz ist es einem Arbeitnehmer nicht gestattet, seinem Arbeitgeber in seinem Marktbereich unerlaubt Konkurrenz zu machen.

Quelle: Arbeits-Rechts-Berater