Kita-Beitrag, Dienstwagen & Co.: Was anstelle von Gehalt auch gut tut

Gehaltserhöhungen sind gut und schön. Aber manchmal will der Arbeitgeber einfach nicht mehr drauflegen. Dann sollte man „geldwerte Vorteile“ ins Spiel bringen.

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Ein geldwerter Vorteil ist quasi eine Gehaltserhöhung durch die Hintertür. Statt mehr Gehalt draufzulegen, beteiligt sich der Arbeitgeber einfach an bestimmten Leistungen. Innerhalb gewisser Grenzen sind diese Sonderzahlungen sogar steuer- und sozialabgabenfrei oder zumindest begünstigt. Je nach Einkommenssituation können sie deshalb manchmal sogar lohnender sein als ein Gehaltsplus, von dem nach Steuern und Sozialabgaben oft nur wenig übrigbleibt. Also unbedingt in die nächste Gehaltsverhandlung mit einbauen.

Ein Beitrag auf Ingenieurkarriere.de hat mal ein paar verhandelbare Gehaltsalternativen zusammengestellt.

> Dienstwagen, der Klassiker. Oft billiger, als selbst einen Wagen zu kaufen. Aber: Darf der Mitarbeiter seinen Firmenwagen auch privat nutzen, muss er diesen Vorteil immerhin versteuern. Entweder jeden Monat mit einem Prozent vom Bruttolistenpreises des Autos (plus 0,03 Prozent pro Kilometer zwischen Firma und daheim) oder kilometergenau per Fahrtenbuch. Wer nur wenig privat fährt, entscheidet sich besser fürs Fahrtenbuch, das ist billiger.

> Weiterbildung. Der Arbeitgeber kann Kurse, Lehrgänge oder ein Studium ganz oder teilweise in unbegrenzter Höhe sponsern. Wichtig: Damit das steuerfrei für den Mitarbeiter bleibt, muss die Fortbildung unbedingt etwas mit dem Job zu tun haben. Weil Weiterbildung ordentlich ins Geld gehen kann, ist dies ein geldwerter Vorteil, über den es sich in jedem Fall zu verhandeln lohnt.

> Kinderbetreuung. Der Chef kann steuerfreie Zuschüsse für die Kinderbetreuung gewähren: Kita-Beiträge, Tagesmutter oder Kindergarten. Vorausgesetzt, der Nachwuchs geht noch nicht in die Schule und wird auch nicht daheim betreut. Bei Doppelverdienern kann nur einer den Zuschuss steuerfrei bekommen und (!) das Goodie vom Chef muss zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden – also nicht etwa im Tausch gegen bisheriges Gehalt.

> Gesundheitsvorsorge. Bis zu 500 Euro pro Jahr kann einem das Unternehmen steuerfrei für Sport, Massagen, Fitnessstudio oder Erholung zuschießen. Bedingung, so schreibt Ingenieurkarriere, sei aber, dass die Therapeuten eine Kassenzulassung haben und der gesponserte Sport gut gegen typische Jobbeschwerden ist. In Sitzberufen zum Beispiel alles rund um Rücken oder gegen Bewegungsmangel.

> Mitarbeiterrabattauf firmeneigene Produkte. 1.080 Euro pro Kalenderjahr sind da steuerfrei drin. Wird’s mehr, müssen auf den übersteigenden Betrag Steuern gezahlt werden.

> Tanken, Warengutscheine, Monatsticket für den ÖPNV & Co. Solche Sachleistungen kann der Chef verschenken – und sogar steuerfrei, solange sie unter 44 Euro im Monat bleiben. Firmengeschenke zum Geburtstag oder zur Hochzeit sind sogar bis 60 Euro steuerfrei.

> Umzug. Wer extra für den Job umzieht, kann sich die Kosten dafür vom Unternehmen sponsern lassen, ohne dass Steuern darauf anfallen.

> Kantine oder Essensgutscheine. 3,30 Euro pro Tag für Verpflegung bleiben grundsätzlich steuerfrei. Das Unternehmen kann noch mehr zuschießen und viele übernehmen dann auch die Besteuerung, so dass der Verpflegungszuschuss für den Mitarbeiter ohne Abgaben bleibt.

 

Quelle: Ingenieurkarriere