Jobben mit Vorsicht

Wer während seines Urlaubs die Urlaubskasse per Nebenjob aufmöbeln will, muss aufpassen. Denn an sich darf er das nicht. Er riskiert sogar eine Abmahnung.

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Denn Urlaub ist laut Gesetz zur Erholung da. Es gibt aber Ausnahmen: Ist der Nebenjob so ganz anders  als der Hauptjob – Bürohengst hilft bei der Weinlese –, zählt  die Abwechslung als Erholung.

Quelle: dpa