Handy am Arbeitsplatz verbieten – oder nicht?

Soll man seinen Mitarbeitern untersagen, das private Handy während der Arbeitszeit zu nutzen und sich damit zum Buhmann machen? Oder soll jeder fröhlich daddeln dürfen und bezahlte Zeit verplempern? Eine Studie gut Antworten.

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Spielverderber oder Zeitverschwender? Vor dieser Wahl stehen Führungskräfte, wenn sie entscheiden müssen, wie viel privates Smartphone sie ihrem Team im Job erlauben wollen. Alles verbieten und kontrollieren? Alles erlauben? Oder verbieten und auf den guten Willen der Mitarbeiter hoffen?

Studenten als Versuchskaninchen

Fragen über Fragen – denen die Universitäten Konstanz, Lüneburg und Vechta in einer Studie nachgegangen sind: Dafür wurden rund 100 Studenten für einen Nebenjob angeheuert, in dem sie eine Liste mit Personen abtelefonieren sollten. Trafen sie gesprächsbereite Menschen, sollten sie vertiefende Interviews führen.

In Sachen privatem Handygebrauch während der Arbeitszeit wurde ein Teil der Studenten ausdrücklich gebeten, das private Smartphone nicht zu benutzen. Ein anderer Teil erhielt keinerlei Anmerkungen oder Verbote dazu.

Mehr Leistung bei softem Verbot

Die Auswertung zeigte: Die Studierenden mit dem „sanften Handyverbot“ – Nutzung ist untersagt, Kontrolle und Sanktionen bleiben aber aus – griffen tatsächlich seltener zum eigenen Smartphone und schafften dadurch etwa zehn Prozent mehr Anrufe als die Studenten ohne Handyvorgaben.

Und: Beide Studentengruppen waren gleich zufrieden mit dem Job. Das sanfte Verbot war wegen der empfundenen Freiwilligkeit also nicht als Stimmungstöter wahrgenommen worden.

Die Effizienzsteigerung konnte in dem Versuch allerdings nur für die Routineaufgaben, das Abtelefonieren der Liste, nachgewiesen werden. Bei den anspruchsvolleren Interviews ergab sich kein einheitliches Bild, wie die Konstanzer Forscher feststellten.

Jobguide-Tipp: Tatsächlich scheint nach der Studie ein sanftes Handyverbot für Führungskräfte der beste Kompromiss. Sie ersparen sich damit Kontrolle, Strafe und schlechte Stimmung, können zugleich aber auf bessere Ergebnisse hoffen, als wenn es gar keine Einschränkungen gäbe.

 

Quelle: Universität Konstanz