Erfolgreich gegen Benachteiligung im Job

Arbeitnehmer, die sich wegen ihres Geschlechts, ihres Alters oder ihrer Herkunft im Job benachteiligt sehen, haben immer bessere Chancen, Schadenersatz zu erstreiten. Aktuelle Urteile für Frauen, jüngere Mitarbeiter und Lohnerhöhungskandidaten

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Seit das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt, erstreiten immer mehr Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche gegen ihr Unternehmen, weil sie sich wegen ihres Geschlechts, ihres Alters oder ihrer Herkunft benachteiligt sehen. Hier aktuellste Urteile:

> Zieht eine Frau bei einer Beförderung gegen einen gleich qualifizierten männlichen Mitbewerber den Kürzeren, spricht vieles für eine schadenersatzpflichtige Benachteiligung, wenn im Unternehmen zwar zum Großteil Frauen beschäftigt sind, die Führungsriege aber ausschließlich aus Männern besteht. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Az. 15 Sa 517/08) sprach einer Klägerin die Gehaltsdifferenz auf unbestimmte Zeit als Schadenersatz sowie weitere 20.000 Euro zu.

> Dass jüngere Mitarbeiter per Gesetz kürzere Kündigungsfristen haben können als ältere, ist laut dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 10 Sa 295/08) nicht diskriminierend. Ergo gibt es keinen Schadenersatz. Dieses Urteil wird voraussichtlich aber noch beim BAG landen.

> Gewährt ein Unternehmen seinen Mitarbeitern pauschale Lohnerhöhungen, müssen die in allen Teilbetrieben gleich hoch ausfallen. Ein Bereich darf nur anders behandelt werden, wenn es dafür sachliche Gründe gibt, urteilt das Bundesarbeitsgericht (Az. 5 AZR 74/08). Ansonsten kann ein Mitarbeiter auf das gleiche Gehaltsplus pochen wie die Kollegen in der Nachbarfiliale.

Quellen: Versicherungsjournal, haufe.de, otto-schmidt.de

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