Beim Bafög und beim Aufstiegs-Bafög wird der Geldhahn aufgedreht

Zum 1. August treten in Sachen Aus- und Weiterbildung einige Änderungen in Kraft. Eine davon: Weiterbildungswillige können mehr Geld bekommen.

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So steigen beim Bafög zum 1. August die Bedarfssätze um zwei Prozent. Studenten können danach in der Spitze 861 Euro pro Monat bekommen. Wer noch bei den Eltern wohnt, kann maximal 592 Euro erhalten. Für Azubis gelten 732 Euro als Höchstsatz und wer in einer schulischen Ausbildung steckt, kann bis zu 832 Euro erhalten, schreibt der BR auf seiner Onlineseite.

Einige Änderungen gibt es zum 1. August auch beim Aufstiegs-Bafög (früher auch als Meister-Bafög bekannt):

> Künftig hat man pro Fortbildungsstufe einen eigenen Förderanspruch und kann so Unterstützung für bis zu drei Weiterbildungen bekommen, schreibt die FAZ. Also etwa nach der Ausbildung die Fortbildung zum geprüften Berufsspezialisten und dann über den Bachelor bis zum Master. Bislang sah das Gesetz nur eine große Fortbildungsstufe vor.

> Der BR meldet zudem, dass beim Aufstiegs-Bafög Fortbildungen nun zu 50 Prozent gesponsort werden (bisher 40 Prozent). Den Rest gibt es weiter als zinsbegünstigtes Bankdarlehen von der KfW.

> Den (einkommensabhängigen) Zuschuss zum Lebensunterhalt, den man zusätzlich zu den Fortbildungskosten erhalten kann, gibt es seit August als reinen Zuschuss, er muss also nicht zurückgezahlt werden.

 

Quelle: FAZ.net, BR