Zuviel Beratung schadet dem Prüfmandat

Die Big Four prüfen nicht nur viele Konzerne, sondern beraten sie auch gleichzeitig. Nun gelten neue Regeln, die eine Gebührengrenze für Beratungen festschreiben, meldet das Finance Magazin.

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Seit Jahren erzielen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften kaum noch Zuwächse in ihrem Stammgeschäft, der Abschlussprüfung. Um weiter zu wachsen, dehnen sie ihr Beratungsgeschäft aus – und beraten auch die Unternehmen, deren Bücher sie prüfen. Fragt sich nur, wie unabhängig solche Häuser dann noch bei der Abschlussprüfung wirklich sind. Drücken einige vielleicht bei der Prüfung ein Auge zu, um ihr lukratives Beratungsmandat nicht aufs Spiel zu setzen?

Um allzu großen Auswüchsen entgegen zu wirken, gelten künftig neue Regelungen: Ab dem Geschäftsjahr 2017 gilt erstmals eine Obergrenze und es wird erstmals aus den Abschlussprüfungshonoraren der Jahre 2017 bis 2019 berechnet, wie hoch die Honorare für Beratungsleistungen in Relation zu den Abschlussprüfungshonoraren ausgefallen sind. Das Honorar, das ein Unternehmen seinem Prüfer für Beratungsleistungen zahlt. darf nicht höher sein als 70 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes für die Abschlussprüfung aus drei aufeinanderfolgenden Jahren. Damit greift die Neuregelung der Europäischen Union ab 2020.

Das trifft sich gut: Denn auf heute angewendet könnte es für viele Unternehmen eng werden. Gerade die Big Four haben ihre Anteile am Beratungsgeschäft hochgeschraubt. Die Mandanten können nun auf zweierlei Art reagieren: Entweder suchen sie sich einen anderen Berater, oder sie reduzieren die Beratungsleistungen deutlich. Kernproblem sind die „sonstigen Leistungen“, wie ein Blick in die Geschäftsberichte beweist.

Beispiel Commerzbank, deren Bücher PwC prüft: 46 Millionen Euro Honorar kassierte der Wirtschaftsprüfer, davon entfielen aber nur 16,5 Millionen Euro, knapp ein Drittel, auf die eigentliche Abschlussprüfung. 7,5 Millionen flossen für andere Bestätigungsleistungen, 21,6 Millionen waren „sonstige Leistungen“, die die Commerzbank aber nicht weiter aufschlüsseln wollte. Finance-magazin.de vermutet Rechtsberatungs-Leistungen, merkt aber auch an, dass die Commerzbank ab 2018 einen neuen Prüfer hat – und das Missverhältnis bei der Honororierung von PwC für die Neuregelung nicht relevant ist.

Auch in anderen Fällen klettert das Honorar für sonstige Leistungen in kritische Höhen. Etwa bei der Deutschen Bank, bei der 82 Millionen Euro Honorar an KPMG floss, aber nur 49 Millionen für die Prüfung. Nordex mit seinem Prüfer PwC und United Internet mit EY listet finance-magazin.de ebenfalls auf.

Quelle:finance-magazin.de, 28. August 2017