Wie läuft das mit der Bafög-Rückzahlung?

Weil Bafög nur teilweise ein Geschenk des Staates ist, flattert einem nach Abschluss des Studiums früher oder später ein Schreiben des Bundesverwaltungsamtes in den Briefkasten. Das Magazin Unicum hat in einem Beitrag mal zusammengestellt, was es rund um die Bafögrückzahlung zu wissen und zu beachten gibt.

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So müssen Studenten, die Bafög bekommen haben, nur die Hälfte der Förderung – maximal 10.000 Euro – zurückzahlen. Tilgt man schneller als vorgesehen, erhält man Rabatte: Wer zum Beispiel alles auf einen Schlag zurückzahlt, bekommt weitere 28,5 Prozent erlassen. Die Rückzahlpflicht beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Das ist meist die Regelstudienzeit. Wann ein Student sein Studium tatsächlich beendet hat, ist also fürs Bafög unerheblich, stellt der Unicum-Beitrag fest. Weiterer Haken: Wer im Bachelorstudium Bafög bezogen hat, um sein Studium zu finanzieren, bei dem orientiert sich die Frist natürlich an den Rahmendaten für den Bachelor – ganz gleich, ob sich noch einen Master anschließt oder nicht. So kann es passieren, dass die erste Rate – die fürs Bachelor-Bafög – schon ziemlich zügig nach dem Ende des Masterstudiums fällig wird.

Wichtig sei, so schreibt Unicum, dem Bundesverwaltungsamt nach Studienende immer die jeweils aktuelle Adresse mitzuteilen. Denn kann ein Brief nicht zugestellt werden, fallen 25 Euro Nachforschungsgebühr an.

Für die komplette Rückzahlung hat man 20 Jahre Zeit, in der Regel stottert man 105 Euro pro Monat ab, die quartalsweise im Voraus überwiesen werden. Wer diese Raten zum Beispiel wegen Babypause oder Arbeitslosigkeit nicht aufbringen kann, kann nach Rücksprache Raten reduzieren oder auch zeitweise aussetzen. Dann berechnet das Amt allerdings für den Stundungszeitraum Zinsen.

Quelle: Unicum