Urteil: Kündigung wegen Krankheit nur bei schlechten Aussichten

Arbeitnehmer, die häufig länger krank sind, können aufatmen. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern urteilt in einem aktuellen Fall, wann Unternehmen ihnen kündigen können – und vor allem, wann nicht. 

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In dem verhandelten Fall (LAG AZ. 2 Sa 158/16), den ein Beitrag im Focus beschreibt, hatte eine Frau innerhalb von vier Jahren für insgesamt 400 Tage Krankmeldungen eingereicht. Sie fiel jeweils längere Zeit aus, aber immer aus anderen gesundheitlichen Gründen. Mal war es ein eingeklemmter Nerv, mal ein Rückenleiden nach einem schweren Sturz, wieder ein anderes Mal wegen psychischer Probleme nach einer Scheidung. Ihrem Arbeitgeber waren das zu viele Fehlzeiten. Er sprach der langjährigen Mitarbeiterin eine Kündigung wegen Krankheit aus. Die Frau wehrte sich gegen ihre krankheitsbedingte Kündigung und bekam Recht. Die Richter urteilten, dass es an einer – für die Rechtmäßigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung nötigen – negativen Gesundheitsprognose fehle. Jede einzelne der Erkrankungen könne in der Regel abheilen. Auch Lebenskrisen nach Scheidungen seien normalerweise eine Frage der Zeit.

Insofern könne sich das Unternehmen in diesem Fall nicht darauf berufen, dass man nicht an eine Gesundung der Mitarbeiterin glaube. Eine Aneinanderreihung von Krankheiten allein reiche nicht als Kündigungsgrund, befanden die Richter.

Quelle:Focus