Urteil: Auch ohne Konfession in Kirchenjobs

Die Kirchen in Deutschland haben per Grundgesetz zwar ein Selbstbestimmungsrecht unter anderem auch, wenn es um Stellenausschreibungen und Arbeitsverträge geht, doch dies haben das Bundesarbeitsgericht und der Europäische Gerichtshof nun deutlich eingeschränkt.

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Danach dürfen die Kirchen hierzulande nicht mehr von jedem Bewerber eine Religionszugehörigkeit verlangen, schreibt zum Beispiel Spiegel Online. Das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (8 AZR 501/14) geht auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom Frühjahr 2018 zurück.

Die Mitgliedschaft in einer Kirche darf nun dann Bedingung in einer Stellenausschreibung sein, wenn diese für den Job objektiv und nachprüfbar nötig sei und wesentlichen Einfluss auf die konkrete Arbeit hat. Das dürfte zum Beispiel bei Pfarrern der Fall sein.

Die Entscheidung geht zurück, so schreibt Spiegel Online, auf die Klage einer konfessionslosen Sozialpädagogin, die von der Diakonie nicht zum Vorstellungsgespräch für eine Referentenstelle eingeladen worden war. Sie unterstellte, dass dies einzig daran gelegen habe, dass sie nicht, wie in der Stellenanzeige gefordert, Mitglied der Kirche ist. Daraufhin verlangte sie mit Verweis auf das Antidiskriminierungsgesetz/Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Entschädigung.

Nun entschieden die Richter nach jahrelangem Hickhack also, dass die Kirche nicht per se für jede Stelle die Zugehörigkeit fordern darf. Das Urteil ist von großer Bedeutung, da die Kirchen in Deutschland weit mehr als eine Million Menschen beschäftigen und sie jährlich Tausende von Stellen zu besetzen haben.

 

Quelle: Spiegel Online