Urlaub bleibt – I

Wer im Urlaub erkrankt, muss sich nicht sorgen,dass ihm die wertvollen Urlaubstage flöten gehen. Denn die muss einem der Arbeitgeber wieder gutschreiben.

Bildnachweis: Pixabay

Darauf weist die Kölner Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür hin.  Zwei Kriterien müssen aber erfüllt sein: Auch aus dem Urlaub heraus muss man sich unverzüglich beim Chef krank melden. Wer länger als drei Tage flach liegt, benötigt ein Attest vom Arzt. Und wenn es der Chef verlangt, muss man es auch ab dem ersten Krankheitstag vorlegen.