Recht auf Teilzeit?

Ja , aber nicht frei nach Schnauze. Nach dem Teilzeitarbeitsgesetz haben Arbeitnehmer seit 2001 ein Recht darauf, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Zum Beispiel wegen des Nachwuchses. Das Ganze ist allerdings kein Wunschkonzert, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

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Nach dem Urteil (Az. 13 L2791/15) kann sich ein Angestellter zwar die Zeiten, zu denen er künftig arbeiten bzw. nicht mehr arbeiten will, wünschen. Er hat aber keinen Anspruch darauf, dass der Chef seine Teilzeitideen 1:1 so umsetzt. Ausschlaggebend ist allein, ob sich die Wunschzeiten so im Unternehmen einigermaßen organisieren lassen oder nicht. Die Firma habe zwar, so sagen die Richter, dem Mitarbeiter gegenüber eine Fürsorgepflicht und müsse auf seine privaten Belange achten. Die dienstlichen Interessen gehen aber immer noch vor.

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