Rauchpause, Umziehen, Anfahrt – Wofür gibt’s Gehalt?

Das Magazin Focus hat in einem Beitrag untersucht, welche Zeiten rund ums Büro von den Gerichten als Arbeitszeit gewertet werden – und bezahlt werden müssen – und welche nicht.

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  • Wenig überraschend werten die Richter Zigarettenpausen tatsächlich als Pause und somit als nicht zu vergütende Zeit. Unternehmen können fordern, dass fürs Rauchen ausgestempelt wird. Wichtig: Weil’s keine Arbeitszeit ist, gelten Unfälle während dieser Zeit nicht als Arbeitsunfall, mögliche Folgen sind nicht gesetzlich unfallversichert.
  • Fahrten zum und vom Job gelten in der Regel ebenfalls nicht als Arbeitszeit, werden also nicht bezahlt. Ausnahme sind Fahrten von Außendienstmitarbeitern und die Strecken zu außerhalb gelegenen Betriebsorten.
  • Wer Dienstkleidung anlegen oder sich nach dem Job duschen muss, bekommt die Zeit, die er dafür benötigt, dann bezahlt, wenn Waschen und Umziehen „einem betrieblichen Bedürfnis“ dient. Beispiel: Operateure legen ihre grüne Kluft während der Arbeitszeit an.
  • Rufbereitschaft zum Beispiel bei Ärzten oder IT-Technikern ist zunächst mal keine Arbeitszeit, auch wenn derjenige ziemlich eingeschränkt in seiner Freizeitgestaltung ist. Sobald er sich aber in Bewegung setzen muss, weil der Alarm losgegangen ist, wird seine Rufbereitschaft zur Arbeitszeit.
  • Voll bezahlt wird selbstverständlich die Zeit, die jemand im Büro oder im Laden damit verbringt, auf Kunden zu warten.


Quelle: Focus

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