Neue Regeln für frisch gebackene Eltern

Seit Januar lassen sich Elternzeit und Elterngeld flexibler gestalten. Zudem sorgt ein Urteil für mehr Schutz berufstätiger Mütter.

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Seit dem 1. Januar beschert eine Neuauflage des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes berufstätigen  Eltern mehr Spielräume rund um die Babypause: Beim so genannten Elterngeld Plus kann das Elterngeld – das in seiner Summe gleich bleibt – auf eine längere Auszahlungszeit gestreckt werden, wenn die Eltern wieder in Teilzeit arbeiten. Statt zwölf Monaten vollem Geld kann es nun über 24 Monate den halben Betrag geben. Arbeiten beide Eltern gleichzeitig für mindestens vier Monate am Stück zwischen 25 und 30 Stunden, gibt’s einen Partnerschaftsbonus: Jeder bekommt für vier weitere Monate Elterngeld Plus. Das soll zum einen Väter zu mehr Elternzeit und Mütter zu einem früheren Wiedereinstieg animieren.

Zudem stellten sich die Richter des Arbeitsgerichts Köln schützend vor berufstätige Mütter: Laut einem Urteil (6 Ca 8751/12) kann eine Arbeitnehmerin verlangen, dass in ihrem Arbeitszeugnis der Hinweis auf Fehlzeiten wegen Mutterschutz und Elternzeit gestrichen wird, wenn dadurch der Eindruck entsteht, dass das Unternehmen darunter hat furchtbar leiden müssen. 

Quellen:Der Arbeitsrechtsberater, Rechtsanwalt Schmaler