Kein Online-Handel ohne Amazon

Onlinewachstum ohne Ende: auch 2018 legt der Internethandel um zehn Prozent zu. Wer im Online-Handel Karriere machen will, muss Amazon im Blick halten. Der Tech-Konzern ist maßgeblich an Online-Kaufentscheidungen beteiligt, so eine aktuelle IFH-Studie.

Amazon

In der Bahn, im Bus, als Beifahrer, im Cafe – das Handy gezückt, gesurft, geklickt, gekauft. Egal, wo man ist, egal, wie spät es ist, kaufen geht immer, eine Internetverbindung vorausgesetzt. Das entdecken auch immer mehr ältere Käufergruppen und tragen mit dazu bei, dass der deutsche Online-Handel 2018 Expertenprognosen zufolge um zehn Prozent wächst und rund 63 Milliarden Euro umsetzt.

Wer im Handel Karriere machen will, kommt nicht daran vorbei, Amazon als Benchmark für Erfolg im Auge zu behalten. Das zeigt die aktuelle Studie „Branchenreport Onlinehandel 2018“ des Marktforschungsinstituts IFH in Köln. Amazon dominiert den Handel gleich doppelt: als Plattform mit eigenem Handelsgeschäft und als Marktplatz, bei dem andere Händler unter der Flagge von Amazon ihre Produkte anbieten. Dieser „Amazon Marketplace“macht laut IFH-Studie 25 Prozent des deutschen Onlinehandels aus – jeder vierte Euro fließt über dieses Portal. Weitere 21 Prozent macht Amazon mit dem eigenen Handelsgeschäft.

Vor allem aber kommt keiner an dem Handelsgiganten vorbei, weil nur noch ein Viertel aller E-Commerce-Umsätze völlig unabhängig von Amazon gemacht werden. Auf einzelne Branchen herunter gebrochen zeigt sich noch deutlicher der Einfluss. Die laut IFH „vergleichsweise amazon-junge“ Branche Fashion & Accessoires verkauft noch zu 46 Prozent amazonunabhängig, bei Freizeit & Hobby sowie CE & Elektro sind es deutlich über 90 Prozent. Der Grund für diesen Einfluss: Die Kunden nutzen Amazon als Produktsuchmaschine oder für einen Informations- oder Preisvergleich. So beeinflusst Amazon 29 Prozent der Onlineumsätze.

Aktuell, so meldet der Spiegel, hat das Bundeskartellamt gegen Amazon ein Kartellverfahren eröffnet. Grund waren die vielen Beschwerden von Online-Händlern des Amazon Marketplace. Als Gatekeeper (Torwächter) könnte Amazon tatsächlich durch seine Doppelrolle Händler behindern. Doch selbst wenn das Kartellamt Amazon Verstöße nachweist, kann die Behörde Amazon zwingen, die Praktiken zu beenden – aber eine Geldstrafe ist nicht zu erwarten.

Quellen: IFH KölnDer Spiegel