Grenzen für Pokemon Go-Spieler

Pikachu, Onix, Dratini & Co tummeln sich mittlerweile überall. Doch nicht überall darf man als Pokemon-Jäger rein. Ein Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen erklärt, wo man sich in rechtliche Grauzonen begibt. 

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Problematisch wird es zum Beispiel wenn:

> Spieler bei Pokemon-Jagden hemmungslos durch die Stadt rennen, Bürgersteige verstopfen etc. Das Straßenrecht verbietet es, anderen die Benutzung einer öffentlichen Straße unmöglich zu machen. Die Straßenverkehrsordnung verbietet zum Beispiel das Pokemon Go-Spielen am Steuer eines Autos oder Fahrrads. Wer dabei erwischt wird, zahlt Strafe. Passiert ein Unfall, ist der Spieler dran und muss für Personen- und Sachschäden haften. Eine Versicherung wird mit Hinweis auf das Handy die Kostenübernahme wohl ablehnen. 

> Spieler bei der Suche nach Monstern über Zäune steigen und private Grundstücke betreten, ohne vorher zu fragen. Das könnte eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch einbringen. Per Hausrecht dürfen Spieler hinauskomplimentiert werden.

> ein Pokemon-Jünger zum Beispiel ein Blumenbeet zertritt, eine Scheibe crasht oder ein Auto beschädigt. Dann muss er den Schaden ersetzen. Also Augen auf, wohin man tritt.

> eine Hochschule, ein Supermarkt, eine Kirche etc. das Betreten des Gebäudes für die Pokemon-Jagd verboten hat und man trotzdem dort erwischt wird. Im schlimmsten Fall könnte das Hausfriedensbruch sein. Auf jeden Fall dürfen sie einen rauswerfen.

Quelle:FAZ