Freischaffenden Beratern droht Scheinselbstständigkeit

Berater, aber auch Juristen arbeiten freischaffend für einzelne Projekte. Doch ihnen droht Ärger mit der Rentenversicherung: Sie unterstellt schnell Scheinselbstständigkeit, schreibt das Handelsblatt.

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Für freischaffende Unternehmensberater gibt es sogar Plattformen, die die Spezialisten an potenzielle Auftraggeber vermitteln. Selbstständige Consultants können zum Beispiel über Comatch ihre Dienste anbieten, gebucht werden sie vor allem von Consultinghäusern, die eigene Lücken mit ihnen auffüllen. Für die freischaffenden Berater, aber auch Juristen ist die Projektarbeit Lifestyle-getrieben. Sie wollen der Tretmühle einer Festanstellung entfliehen und zwischen den Projekten mehr Zeit für sich und die Familie haben. Das eigentliche Problem für Freiberufler und freischaffende Interimsmanager ist die Projektdauer. Die Deutsche Rentenversicherung stuft ihre Tätigkeit als Scheinselbstständigkeit ein und das hat verheerende Konsequenzen. Der Arbeitgeber muss rückwirkend Sozialabgaben bezahlen und macht sich strafbar, wenn er nach dem Modell weiterhin Freiberufler beschäftigt. Der Auftragnehmer erhält keine weiteren Aufträge mehr und steht ohne Arbeit da.

Wer sich als Freiberufler vor diesem Risiko schützen will, muss etliche Kriterien zumindest weitgehend erfüllen: Er muss weisungsfrei arbeiten können, seinen Urlaub selbst festlegen, nicht als Vertretung für erkrankte oder in Urlaub gegangene Angestellte einspringen und stets seine eigene Betriebsorganisation betonen. Das kann über eine eigene Website, eigene Visitenkarten und Geschäftspapier erfolgen. Und er sollte seine Arbeit mit eigenen Betriebsmitteln erledigen, also einem eigenen Laptop oder PC. Vor allem aber sollte er innerhalb von 12 bis 24 Monaten auch für einen zweiten Arbeitgeber tätig werden. 

Quelle: Handelsblatt, 5. Juni 2016