Finanzen: Was sich 2017 für Studierende ändert

Einen höheren Mindestlohn, Mutterschutz auch für Studentinnen und möglicherweise neue Studiengebühren in Baden-Württemberg. Die Änderungen, die das neue Jahr bringt, werden sich mal positiv, mal negativ im studentischen Geldbeutel bemerkbar machen.

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Das Studentenportal Studis Online hat die Neuerungen mal zusammengestellt. Eine Auswahl der wichtigsten:

> Der Mindestlohn steigt von 8,50 auf 8,84 Euro. Studierende haben vor allem bei ihren Nebenjobs etwas davon, für die meisten Praktika (Pflichtpraktika, freiwillige Praktika unter drei Monaten) müssen Unternehmen keinen Mindestlohn zahlen.

> 2017 gibt es pro Kind und Monat zwei Euro mehr Kindergeld. Auch der Steuerfreibetrag für Kinder steigt: um 96 Euro pro Jahr und Kind auf 7.248 Euro. Nicht die Welt, aber Kleinvieh macht ja auch Mist.

> Einmalig in 2017 ist der 31. Oktober bundesweit – und nicht nur in Brandenburg, MacPom, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – ein Feiertag. Der Grund: 2017 feiert die Reformation ihren 500. Geburtstag. Also einen Tag mehr „schulfrei“.

> Die Regelungen des Mutterschutzgesetzes sollen künftig auch für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen gelten, sobald die Reform das  Gesetzgebungsverfahren genommen hat. Wann das in 2017 geschieht, ist aber noch unklar. Mehr zu den geplanten Änderungen hier.

> Baden-Württemberg plant zum Wintersemester 2017/2018 die Wiedereinführung von Studiengebühren: fürs Zweitstudium (650 Euro pro Semester) und für Studenten aus dem Nicht-EU-Ausland, die ihr Abitur nicht in Deutschland gemacht haben (1.500 Euro pro Semester). Das passende Gesetz soll im Frühjahr verabschiedet werden.

Quelle:Studis Online